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Immobilienrecht

Das Immobilienrecht ist ein durchweg komplexes Rechtsgebiet mit vielen Besonderheiten in Verfahrens- und Rechtsvorschriften.

Allgemein bezeichnet man als Immobilienrecht sowohl die zivilrechtlichen Ausprägungen, wie Grundstückserwerb, -belastung, -veräußerung, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, als auch die öffentlich-rechtliche Variante des öffentlichen Baurechts.

Die gesetzlichen Regelungen zum Immobilienrecht finden sich in den unterschiedlichsten Gesetzen, z.B. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Beurkundungsgesetz (BeurkG), Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Grundbuchordnung (GBO) oder im Baugesetzbuch (BauGB). Dazu kommen noch länderspezifische Vorschriften wie z.B. die verschiedenen Bauordnungen.

Schon wegen der vielfältigen Fragestellungen, die sich aufgrund dieses breiten Spektrums ergeben können, ist es ratsam in Verfahren im Bezug auf Immobilien und Grundstücke, gerade auch wegen der enormen Vermögenswerte, die dahinterstehen, einen geschulten Juristen als Berater hinzuzuziehen.

Im Bereich des Immobilien- bzw. Grundstückserwerbs und -verkaufs ist die Mitwirkung eines sachkundigen Juristen aufgrund des Beurkundungserfordernisses aus § 311 b Abs. 1 BGB vorgeschrieben. Ein Notar muss zwangsläufig zur Beurkundung eines Kaufvertrages über ein Grundstück herangezogen werden. Auch wenn dingliche Rechte, wie z.B. eine Vormerkung, ein Nießbrauch o.ä. im Grundbuch eingetragen werden sollen, ist ein Notar beteiligt.

Aufgrund der Tatsache, dass die Notargebühren aber relativ starr durch Gesetz, genauer Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben sind, kommt eine Beratung durch den Notar, die in der Gebühr für eine Beurkundung bereits mitabgegolten ist, unter Umständen zu kurz. Ein Notar ist naturgemäß auch an einer für ihn ausreichenden Vergütung seiner zeitlichen Tätigkeit interessiert, so dass gerade in umfangreichen Angelegenheiten, die Beurkundungsgebühr, nicht in einem ausgewogenen Verhältnis zum zeitlichen Aufwand steht.

Es bietet sich somit an, auch schon frühzeitig juristischen Rat von anderer Stelle einzuholen. Hier ist es ratsam sich mit einem erfahrenen Rechtsanwalt zu besprechen, um die weiteren Schritte abzustimmen und sich umfassend beraten zu lassen. Regelmäßig sind Rechtsanwälte in der Lage aufgrund eigener Sachkenntnis oder in Absprache und Zusammenarbeit mit ihnen bekannten Notaren und Kollegen, in allen Bereichen umfassend zu beraten und informieren. Ein Rechtsanwalt ist auch freier in der Berechnung seiner Vergütung, wenn es sich um beratende Tätigkeit handelt, die nicht nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu bewerten ist.

Neben der vorbereitenden Tätigkeit in Bezug auf notariell zu beurkundende Verfahren, sind Rechtsanwälte die richtigen Ansprechpartner in Bezug auf alle Fragen rund um Vermietung und Anmietung von Immobilien sowie bei Fragen zum Wohnungseigentumsrecht. Ein Rechtsanwalt kann den Mieter vor z.B. unberechtigten Forderungen oder auch Kündigungen seitens seines Vermieters schützen. Aufgrund der Tatsache, dass der Gesetzgeber einen besonderen Schutz für die Mieter von Immobilien vorgesehen hat und die Gerichte in der Rechtsprechung deswegen zunehmend mieterfreundlich urteilen, ist gerade auch Vermietern dringend zu raten, sich in Zweifelsfällen an einen Rechtsanwalt zu wenden, um ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Ebenso berät ein Rechtsanwalt auch Eigentümergemeinschaften und einzelne Eigentümer im Hinblick auf die Verwaltung ihres Eigentums, sowie Bauherren in den Antragsverfahren bezüglich Neu- und Umbauten.